Chancengleichheit

​Erstklassige Grundlagenforschung braucht erstklassige Talente. Daher hat sich die Max-Planck-Gesellschaft sowie ihre Institute zum Ziel gesetzt, alle Personen, unabhängig von ihrem Geschlecht, bei ihren Entscheidungen in ihrer Verschiedenheit und Vielfalt zu berücksichtigen und Diskriminierung zu verhindern. Unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder körperlichen Einschränkungen fördern wir die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten aller Beschäftigten. Mit weiteren internen Zielvereinbarungen setzt die Max-Planck-Gesellschaft das im Grundgesetz verankerte Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsgebot um.

Diesen Grundsätzen folgend versucht das Max-Planck-Institut für Evolutionsbiologie eine Arbeitsumgebung zu schaffen, die eine ausgewogene Beschäftigung beider Geschlechter auf allen Karrierestufen im Wissenschaftsbetrieb und im wissenschaftsunterstützenden Bereich fördert. Darüber hinaus soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt werden. Bei der Gestaltung gleicher Chancen legen wir einen Schwerpunkt auf die Karriereentwicklung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und - wissenschaftlern sowie die individuelle Förderung von Forscherinnen und auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die Gleichstellungsbeauftragte am Max-Planck-Institut für Evolutionsbiologie hilft bei der Umsetzung dieser Ziele. Sie ist die Ansprechpartnerin für die Beschäftigten in allen Fragen der Geschlechtergerechtigkeit und Gendersensibilität und hilft, Benachteiligungen zu beseitigen. Sie wirkt bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen mit, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie den Schutz vor sexueller Belästigung
am Arbeitsplatz betreffen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird für jeweils vier Jahre gewählt.

Zur Redakteursansicht